Störungsdienst: 056 491 10 56

H. LÄUCHLI AG, 5507 Mellingen, Tel. 056 491 10 56, Fax 056 491 37 00, lae@laeuchliag.ch

AGB

H. Läuchli AG
Salzmattstr. 1
5507 Mellingen
Telefon 056/ 491 10 56
Telefax 056/ 491 37 00
lae@laeuchliag.ch

Allgemeines

Für alle Offerten, Lieferungen und Leistungen der H. LÄUCHLI AG, Mellingen sind nachstehende Bedingungen gültig die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von

H. LÄUCHLI AG schriftlich bestätigt werden. Der Besteller hat auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften bzw. rechtlichen, Normen und ähnliches aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind. Für die Übernahme von Dienstleistungen wie Montagen oder Gesamtschemaausarbeitungen kommen individuelle Bedingungen zur Anwendung. Die Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn H. LÄUCHLI AG dies nicht ausdrücklich ablehnt.

Auftragsbestätigungen, Bestelländerungen, Annullierungen

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von H. LÄUCHLI AG massgebend. Sofern innerhalb von 8 Tagen kein Gegenbescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen verbindlich. Materialien oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet. Bestellungsänderungen und Annullierungen setzten das schriftliche Einverständnis von H. LÄUCHLI AG voraus. Die daraus entstehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.

Preis

Die in den Unterlagen von H. LÄUCHLI AG aufgeführten Preise können ohne Voranzeige geändert werden. Im Falle eines Preisaufschlages bleiben die Preise von bestätigten Aufträgen maximal 3 Monate über das Datum des Aufschlags hinaus gültig.

Abbildungen, Masse, Gewichte, Schemata und Ausführungen

Abbildungen, Masse, Norm-Schemata und Gewichte sind unverbindlich. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere ersetzt werden. In besonderen Fällen sind verbindliche MassSkizzen zu verlangen. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben
Eigentum von
H. LÄUCHLI AG.
Der Besteller hat H. LÄUCHLI AG über die funktionstechnische Bedingung des Anlagesystems zu unterrichten, sofern sie von allgemeinen Empfehlungen von H. LÄUCHLI AG abweichen.

Lieferzeit

Der Liefertermin wird nach bester Voraussicht so genau wie möglich angegeben, ohne dass er jedoch garantiert werden kann. Der zugesagte Liefertermin setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Entschädigungsansprüche oder Auftragsannullierungen wegen verspäteter Lieferung können nicht angenommen werden.
Als Liefertag gilt der Verladetag. Bei Camionlieferungen besteht keinerlei Anspruch auf Entschädigung, sofern die vereinbarte Ankunftszeiten nicht eingehalten werden können. Wird die bestellte Ware auf den vereinbarten Termin nicht abgenommen, so ist H. LÄUCHLI AG berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Bei Abrufbestellungen behält sich H. LÄUCHLI AG vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes herzustellen.

Versand

H. LÄUCHLI AG ist in der Wahl des Transportmittels frei. Bahnlieferungen erfolgen franko Schweizer Talbahnstation, Camionsendungen franko Baustelle ohne Ablad. Wenn diese für Lastwagen nicht zugänglich ist, hat der Besteller rechtzeitig den Anlieferungsort zur bestimmen. Kosten des Transportes für Expresslieferungen hat der Besteller zu tragen. Für Kleinlieferungen von Zubehör- und Ersatzteilen wird ein angemessener Kleinmengenzuschlag erhoben. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf Besteller über und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko oder einschliesslich Montage erfolgt oder wenn der Transport durch H. LÄUCHLI AG organisiert wird. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei Bahn, Post oder Spediteur angebracht werden. Der Ablad ist Sache des Bestellers. Für Schäden, die beim Abladen entstehen, wird ausdrücklich jede Haftung abgelehnt. Es werden diejenigen Verpackungen und Transporthilfsmittel eingesetzt, die sich als zweckmässig erweisen.

Prüfung und Abnahme der Lieferung

schriftlich geltend machen. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt (Transportschäden siehe Ziff. 6 Abs. 3). Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde zu beanstanden, sobald sie erkannt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist. Beanstandungen heben Garantiefristen nicht auf. Wünscht der Besteller Abnahmeprüfungen und sind diese nicht ausdrücklich im Lieferumfang enthalten, so müssen diese schriftlich vereinbart werden und gehen zu Lasten des Bestellers. Können die Abnahmeprüfungen aus Gründen, die H. LÄUCHLI AG nicht zu vertreten hat, innert der festgelegten Frist nicht durchgeführt werden, so gelten die mit diesen Prüfungen festzustellenden Eigenschaften als vorhanden. Kleine Schäden, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen berechtigen nicht zu Reklamationen.

Rücksendungen

Es ist H. LÄUCHLI AG freigestellt nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Besteller katalogmässige Artikel zurückzunehmen, sofern diese bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu sind. Eine Verpflichtung zur Rücknahme besteht jedoch nicht. Die Rücksendung ist mit dem Lieferschein franko an den vereinbarten Ort zurückzuschicken. Von einer Gutschrift werde abgezogen, Prüfgebühr,
Umtriebsentschädigung, Versandspesen und eventuelle Instandstellungskosten

Garantie

H. LÄUCHLI AG leistet für ihre Erzeugnisse ab Liefertag gerechnet folgende
Garantie:
Kessel und Boiler                              36 Monate (mit Betriebsprobe)
Brenner                                               12 Monate
Wärmepumpen OCHSNER            24 Monate (mit Betriebsprobe)
Komponenten der Steuerung         12 Monate

Wird keine Betriebprobe gemäss Pflichtenheft der H. LÄUCHLI AG innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung durchgeführt, verkürzt sich die Garantiezeit für Heizkessel und Wassererwärmer auf 24 Monate.

Die Garantie erstreckt sich auf die im Katalog angegebenen und bestätigten Leistungen und die mängelfreie Beschaffenheit der Produkte. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen (z. B. Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern), ferner Nichtbeachtung der technischen Richtlinien der H. LÄUCHLI AG über Projektierung, Montage und Betrieb und Wartung sowie unsachgemässe Arbeit anderer. Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Teile und Betriebsstoffe, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen (Dichtungen, elektrisch Teile, Schamottierungen usw.) Im weitern sind ausgeschlossen: Korrosionsschäden (insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker, usw. angeschlossen oder
Frostschutzmittel beigegeben sind), ferner Schäden durch Kesselsteinablagerung sowie Schäden an Wassererwärmer, die durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemisch oder elektrolytische Einflüsse verursacht werden, Kaminschäden durch Versottung.
H. LÄUCHLI AG erfüllt ihre Garantieverpflichtung, indem sie nach eigener Wahl defekte Teile kostenlos repariert oder Ersatzteil frei ab Werk zur Verfügung stellt. Zusätzlich werden von H. LÄUCHLI AG keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Schadenersatz, Kosten für die Feststellung von
Schadenursachen, Expertisen, Folgeschäden (Betriebsunterbrechung, Wasser- und Umweltschäden usw.) Diese Garantieverpflichtungen sind nur gültig, wenn H. LÄUCHLI AG über einen eingetroffenen Schaden rechtzeitig informiert wird. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von H. LÄUCHLI AG Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen. Es ist Sache des Bestellers, dafür zu sorgen, dass die Randbedingungen für eine normale Durchführung des Leistungsnachweises geschaffen sind.

Zahlungsbedingungen

Die bestätigten Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögerungen eintreffen. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder von H. LÄUCHLI AG nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mellingen.